Zweck

Der Verein "Freunde des FCL" verfolgt folgenden Zweck

Unter dem Namen „Freunde des FCL" besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB.

Der Verein hat seinen Sitz am jeweiligen Wohnsitz des Präsidenten.

Der Verein bezweckt:

a. den FCL mit ideellen und finanziellen Beiträgen zu unterstützen

b. ein freundschaftliches Verhältnis zwischen den Vereinsmitgliedern zu wahren und zu fördern.