Unter dem Namen „Freunde des FCL" besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB.
Der Verein hat seinen Sitz am jeweiligen Wohnsitz des Präsidenten.
Der Verein bezweckt:
a. den FCL mit ideellen und finanziellen Beiträgen zu unterstützen
b. ein freundschaftliches Verhältnis zwischen den Vereinsmitgliedern zu wahren und zu fördern.